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Konsularischer Service

Beglaubigung, © Photothek.de
Seit dem 16. April 2012 hat die Konsularabteilung der Botschaft Antananarivo ihren Dienst eingestellt. Sämtliche Konsularangelegenheiten (z.B. Deutschland-Visa, Pass- und Personenstandsangelegenheiten, Beglaubigungen, Beurkundungen, Rentenangelegenheiten etc.) aus dem Amtsbezirk Madagaskar werden von der Deutschen Botschaft in Nairobi / Kenia bearbeitet. In Notfällen wie z.B. bei Passverlusst, bei Unfall oder Todesfall erreichen Sie den Bereitschaftsdienst der Botschaft Daressalam außerhalb der Öffnungszeiten und an Feiertagen von 06.00 Uhr bis 24.00 Uhr unter folgender Telefonnummer - auch per SMS - : +255 786 971692
In dringenden Notfällen wenden Sie sich bitte an den Bereitschaftsdienst der Deutschen Botschaft Daressalam (Tel.: +255 786 971692).
Die Deutsche Botschaft in Antananarivo hat die Bearbeitung von Schengen-Visa (für kurzfristige Aufenthalte bis 90 Tage) und Visa der Kategorie D (für langfristige Aufenthalte in Deutschland) eingestellt.
Für kurzfristige Reisen nach Deutschland richten Sie Ihren Schengen-Visumantrag bitte an das französische Generalkonsulat in Antananarivo, das die vertretungsweise Bearbeitung von Schengen-Visumanträgen sowie die Visumerteilung für Deutschland gemäß Art. 8 des Visakodex übernimmt.
Bitte beachten Sie dringend die Hinweise des französischen Generalkonsulats zum Antragsverfambassade france madagascar
ahren. Nähere Informationen hierzu finden Sie auf dessen Webseite.
Anträge auf Erteilung von Visa der Kategorie D (für langfristige Aufenthalte in Deutschland, sog. „nationale Visa“, z. B. zum Studium, zur Arbeitsaufnahme, für Au-Pair-Tätigkeiten, etc.) können an der Deutschen Botschaft in Antananarivo abgegeben werden und werden dann zur Bearbeitung an die zuständige deutsche Botschaft in Daressalam weitergeleitet. Informationen zum Antragsverfahren finden Sie auf deren Webseite. Achtung: Wir weisen darauf hin dass Visa, die in der deutschen Botschaft Antananarivo beantragt werden, eine Bearbeitungsdauer von mindestens zehn (10) Wochen benötigen.
Die Gebühren für D-Visa werden ab dem 01.09.2017 75,-Euro betragen. Die Weiterleitungsgebühren nach Daressalam bleiben unverändert. Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Die Legalisation madagassischer Urkunden ist nicht mehr möglich. Falls eine Behörde in Deutschland es im Einzelfall für notwendig hält, gibt es aber die Möglichkeit einer Überprüfung der Urkunden. Die Inlandsbehörde kann in diesen Fällen ein entsprechendes Amtshilfeersuchen an die Botschaft richten. Dazu muss sie die ausländische Urkunde im Original beifügen, konkrete Fragen stellen oder um eine allgemeine Überprüfung ersuchen und sich im Verhältnis zur Botschaft zur Übernahme der dabei entstehenden Auslagen bereit erklären, die sie an den Urkundeninhaber weitergeben wird. Da die Botschaft die gewünschten Überprüfungen nicht mit eigenem Personal durchführen kann, stützt sie sich auf die Erkundigungen von Vertrauenspersonen. Die abschließende Stellungnahme erfolgt jedoch durch die Botschaft. Die Kosten für die Überprüfung von Urkunden berechnen sich pro Urkunde und richten sich nach der Region, in der die Überprüfung durch eine Vertrauensperson durchgeführt werden muss (siehe Merkblatt mit aktuellen Preisen). Vielen Dank für Ihr Verständnis