+++ Wichtige Informationen zur Bundestagswahl 2025 und zur Kuriermitbenutzung der Botschaft Bujumbura: Kurierschluss für Rücksendung von Wahlunterlagen über den Botschaftskurier ist der 18. Februar 2025, 15.00 Uhr +++
- Falls Sie noch nicht in das Wählerverzeichnis Ihres zuständigen Wahlamtes eingetragen sind, veranlassen Sie dies bitte umgehend!
- Aktuelle Informationen zum Ablauf der Wahl, auch zur Briefwahl, finden Sie stets auf der Website der Bundeswahlleiterin: www.bundeswahlleiterin.de/bundestagswahlen/2025.html
- Das Auswärtige Amt bemüht sich, Sie durch Kuriermitbenutzung des sogenannten Kurierwegs und den Einsatz von Sonderkurieren so gut wie möglich bei Ihrer Briefwahl zu unterstützen!
1. Was bedeutet Kuriermitbenutzung?
Da die Bundestagswahl vorgezogen wurde, ist der Briefwahlzeitraum verkürzt. Das Zeitfenster ist besonders knapp für Auslandsdeutsche. Wir bieten Ihnen an, den diplomatischen Kurier des Auswärtigen Amtes für den Versand von Wahlunterlagen zu nutzen, sofern Sie zu der Einschätzung gelangen, dass dadurch Ihre Wahlunterlagen sicherer bzw. schneller aus Deutschland in Burundi eintreffen und umgekehrt. Das Auswärtige Amt übernimmt dabei den Versand zwischen der Kurierstelle in Berlin und der Botschaft in Burundi und zurück. Der Versand von Wahlunterlagen zwischen Wahlämtern und der Kurierstelle in Berlin und umgekehrt erfolgt durch die Deutsche Post.
Eine Nutzung des diplomatischen Kuriers ist für die Wahlteilnahme keinesfalls zwingend. Es wird weiterhin empfohlen, auch alle privaten Möglichkeiten der Mitnahme von Wahlunterlagen zu prüfen!
2. Kann ich meinen Antrag auf Eintragung ins Wählerverzeichnis über die Botschaft Bujumbura versenden?
Zunächst: Falls Sie sich noch nicht bei Ihrem Wahlamt ins Wählerverzeichnis haben eintragen lassen, sollten Sie dies umgehend zu tun! Prüfen Sie auf der Webseite der Bundeswahlleiterin, welchen Antrag auf Eintragung ins Wählerverzeichnis Sie stellen müssen.
- Handelt es sich um einen Antrag nach Anlage 2) zur BWahlO, können Sie diesen i.d.R. elektronisch/per E-Mail an Ihr Wahlamt schicken. Informieren Sie sich bei Ihrem Wahlamt über die Bedingungen.
- Müssen Sie einen Antrag nach Anlage 2a) zur BwahlO stellen, können Sie diesen über den Botschaftskurier übermitteln. Bitte nehmen Sie umgehend Kontakt mit unserer Verwaltung auf vw-1@buju.diplo.de.
Gleiches gilt, wenn Sie über keinen Internet-Zugang oder E-Mail-Adresse für den Versand Ihres Antrags auf Eintragung ins Wählerregister verfügen.
3. Kann ich meine Briefwahlunterlagen (einschließlich Stimmzettel) über das Auswärtige Amt in Berlin an die Botschaft Bujumbura schicken lassen?
Sie können Briefwahlunterlagen per Post direkt an Ihre Adresse in Burundi schicken lassen oder aber über die Kurierstelle im Auswärtigen Amt an die Botschaft Bujumbura. Dafür gehen Sie bitte wie folgt vor:
- Bitte teilen Sie uns per E-Mail an vw-1@buju.diplo.de Ihren vollständigen Namen, Ihr Geburtsdatum, Ihre Telefonnummer in Burundi und Ihre Emailadresse mit. Bitte fügen Sie auch eine Ablichtung Ihres deutschen Reisepasses oder Personalausweises bei. Sofern Sie Ihre Wahlunterlagen durch eine bevollmächtigte Person abholen lassen wollen, geben Sie bitte auch deren Namen, Geburtsdatum, Pass- bzw. Ausweisnummer an (siehe unten).
- Anderenfalls müssten Sie sich bitte telefonisch über den Eingang der Wahlunterlagen informieren und ggf. mehrfach bei der Botschaft nachfragen, ob Ihre Unterlagen eingegangen sind.
- Geben Sie bei Eintrag in das Wählerverzeichnis gegenüber Ihrem Wahlamt folgende Versandadresse für die Wahlunterlagen an: Auswärtiges Amt für Botschaft Bujumbura, Kurstraße 36, 10117 Berlin.
- Bitte weisen sie ihr Wahlamt auf Folgendes hin: Die Wahlunterlagen sind in einem gesonderten und verschlossenen Umschlag zu versenden, der deutlich als Wahlsache gekennzeichnet ist und den Namen des Wahlberechtigten sowie nach Möglichkeit dessen Geburtsdatum enthält. Dieser wird durch das jeweilige Wahlamt verschlossen in einem weiteren Briefumschlag an die zuvor genannte Anschrift versandt und dafür innerhalb Deutschlands ausreichend frankiert.
4. Wie erhalte ich meine Wahlunterlagen von der Botschaft?
Sobald Ihre Wahlunterlagen bei uns eingegangen sind, rufen wir Sie an oder schicken hilfsweise eine E-Mail, falls Sie sich registriert haben (s. Frage 3). Rufen Sie Ihre E-Mails daher bitte unbedingt regelmäßig, mehrmals täglich ab! Sie können jederzeit auch persönlich bei der Botschaft in nachfragen, ob Ihre Unterlagen eingegangen sind. Diese können Sie ggf. unter Vorlage Ihres Reisepasses oder Personalausweises am Montag, 17. Februar 2025 zwischen 14 und 16:30 Uhr sowie am Dienstag, 18. Februar 2025 zwischen 9 und 14 Uhr abholen.
Dritte Personen benötigen schriftliche Vollmacht und Kopie des deutschen Reisepasses/Ausweis des Empfängers der Unterlagen sowie den eigenen Reisepass oder Ausweis. In der Vollmacht müssen der vollständige Name, das Geburtsdatum und die Passnummer sowohl des Empfängers der Briefwahlunterlagen als auch der bevollmächtigten Person enthalten sein.
5. Wann werden die Wahlunterlagen bei der Botschaft zur Abholung bereitliegen?
Dies hängt maßgeblich von deren Versand durch die Wahlämter an das Auswärtige Amt in Berlin ab sowie den tatsächlichen Postlaufzeiten im Inland. Bitte gehen Sie von sehr kurzfristigem Eingang Ihrer Wahlunterlagen bei der Botschaft aus (keinesfalls vor dem 17. Februar 2025), rufen dann Ihre Emails mehrfach täglich ab und stellen sich darauf ein, die Unterlagen dann unmittelbar abzuholen – möglicherweise auch erst direkt vor der Rücksendung am 18. Februar 2025 um 15 Uhr!
6. Kann ich meine ausgefüllten Wahlunterlagen einschließlich Stimmzettel auch über den Kurier der Botschaft nach Deutschland schicken lassen?
Ja. Bereiten Sie Ihre Unterlagen so vor, als würden Sie diese mit der Post in Deutschland versenden und dafür in einen Briefkasten einwerfen, d.h. verschließen Sie den Umschlag sorgfältig, prüfen Sie die Adresse Ihres Wahlamtes und ausreichende Frankierung für den innerdeutschen Versand. Geben Sie Ihre Unterlagen dann so früh wie möglich bei der Botschaft, spätestes am 18. Februar 2025 um 15.00 Uhr, ab.
Die Abgabe ausgefüllter Briefwahlunterlagen ist ausschließlich durch die Wahlberechtigten selbst möglich, da eine Haftungsausschluss-Erklärung unterschrieben werden muss. Die ausgefüllten Briefwahlunterlagen können von der Botschaft nur unter gleichzeitiger Vorlage der Haftungsausschluss-Erklärung zur Nutzung des amtlichen Kurierweges angenommen werden. Einen Vordruck erhalten Sie bei Vorsprache bei der Botschaft.
7. Kann ich meine über den Kurier an die Botschaft versandten Wahlunterlagen abholen, ausfüllen und direkt wieder bei der Botschaft zur Rücksendung abgeben?
Ja! Da Ihre Briefwahlunterlagen wahrscheinlich erst sehr kurzfristig eintreffen und für Sie bereitliegen werden, wird dies in den meisten Fällen sogar nötig sein. Denken Sie bitte unbedingt daran, dass Sie Ihre Briefwahlunterlagen persönlich ausfüllen müssen!
8. Haftungsausschluss
Bitte beachten Sie, dass bei Mitbenutzung des amtlichen Kurierwegs und ggf. Übernahme der Weiterleitung von Wahlunterlagen an die Wahlberechtigten die Haftung des Auswärtigen Amtes für Verlust, Beschädigung oder verzögerte Beförderung oder Zustellung der Wahlunterlagen ausgeschlossen ist. Dies gilt für Verspätungen aller Art. Eine Nachverfolgung der Sendungen ist nicht möglich. Bitte beachten Sie auch, dass es in Ihrer Verantwortung liegt, Ihre Erreichbarkeit für die Mitteilung nach Eintreffen der Wahlunterlagen bei der Botschaft sicherzustellen.